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Die Bezirkshauptmannschaft Güssing hat aufgrund der derzeit vorherrschenden Extremwetterlage eine Verordnung mit Vorbeugungsmaßnahmen gegen Waldbrände erlassen!
Somit sind ab sofort das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, auch in Waldnähe für jedermann verboten. Diese Verordnung tritt mit dem 31. Juli 2018 in Kraft und tritt am 30. September 2018 außer Kraft. Zuwiederhandlungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen dar und werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen geahndet.

Zusätzlich meldet die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für weite Teile Österreichs, so auch für den Bezirk Güssing: Die hochsommerliche Wetterlage hält mindestens noch eine weitere Woche an. Starke Hitzebelastung mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit tritt auf. Vor allem in den Ballungsräumen gibt es nur eine geringe nächtliche Abkühlung. Mit erhöhter Waldbrandgefahr ist zu rechnen.
Hinweise:
Achten Sie auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr!
Meiden sie nach Möglichkeit anhaltende direkte Sonnenbestrahlung!
Vermeiden Sie anstrengende Tätigkeiten während der heißesten Zeit des Tages!
Achten Sie auf ältere oder geschwächte Personen in Ihrer Umgebung und führen Sie diese in klimatisierte Räume!
Beschatten und verdunkeln Sie nicht klimatisierte Räume tagsüber!
Lüften Sie nur während der Nachtstunden!

Im Notfall stehen die Einsatzkräfte, wie gewohnt, unter folgenden Notrufnummern zur Verfügung:
Feuerwehr: 122
Rettung: 144

  • BH Güssing
  • ZAMG
  • ZAMG

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