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Waldbrandgefahr - Verordnung der BH Güssing

Aufgrund der Trockenheit und der ausbleibenden Regenfälle gilt in und in Nahbereichen von Wäldern die beigefügte Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing, um die Gefahr von Waldbränden hintanzuhalten.

Um strikte Einhaltung wird gebeten - siehe hier auch den möglichen monetären Strafrahmen von bis zu Euro 7.270,00.