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In seiner 59. Sitzung des Burgenländischen Landtages vom 17. Oktober 2019 wurden insgesamt 22 Tagesordnungspunkte abgearbeitet. Darunter auch der Beschluss des neuen Burgenländischen Feuerwehrgesetzes, welches nun mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten wird. Der Langtitel des Gesetzesentwurfes lautete "Gesetz über die Feuer- und Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen im Burgenland (Bgld. Feuerwehrgesetz 2019) - so nun auch der Titel des neuen Gesetzes.

Im Vorfeld war das Gesetz umstritten, es gab viel Kritik am Inhalt und Diskussionen in den Feuerwehren landauf und landab im Burgenland. Befragungen der Feuerwehrmitglieder sollten Inputs bringen - der Rücklauf war jedoch nicht bahnbrechend. Jene Personen, die an der Textierung und somit am Inhalt maßgeblich beteiligt waren, haben hier sehr viel Engagement und Energie investiert - und das über mehrere Jahre hinweg. Schlußendlich ist ein Gesetz zur Begutachtung aufgelegt worden, das schon allein vom Umfang her ein Meilenstein gegenüber dem "alten" Feuerwehrgesetz darstellte.

Das Gesetzt selbst kann - sobald es veröffentlicht wurde - unter folgendem Link eingesehen werden: https://ris.bka.gv.at/Lr-Burgenland

Nachstehend dürfen die Eckpunkte mit Schlagworten kurz herausgenommen werden:

 

§ 15 - Integration der Landessicherheitszentrale in das Gesetz

Somit kann die LSZ die bisher offene Lücke besetzen. Bisher hatte diese nur im Bereich des Katastrophenschutzes eine rechtliche Handhabe.

 

§ 33 (8) - Feuerwehr-Einsatzleitung

Der Feuerwehreinsatzleiter ist jeweils einer örtlich zuständigen Behörde (Behördeneinsatzleitung) unterstellt - nicht jedoch einsatztaktisch. Er kann sich somit  voll und ganz auf den Einsatz konzentrieren ist aber im Einsatz Hilfsorgan der jeweiligs zuständigen Behörde.

 

§§ 43 - 46 - Besondere Bestimmungen über Betriebsfeuerwehren

 Eingliederung der Betriebsfeuerwehren in das Gesetz - größtmögliche Gleichstellung mit den Freiwilligen Feuerwehren

 

§ 49 - Organe

Die Landes- und Bezirksfeuerwehrinspektoren fallen weg und werden Stellvertreter des Landes- bzw. Bezirksfeuerwehrkommandanten

 

§§ 67 - 72 - Wahlen, Funktionsperioden, Wahltermine

Funktionsperiode der zu wählenden Kommandanten und Stellvertreter: 6 Jahre

Wahlen in der Hierarchie von untern nach oben gestaffelt von 1. Jänner bis 30. Juni des entsprechenden Wahljahres durch die dazu befugten Personen

 

§ 75 - Neuinstallation des Landesfeuerwehrdirektors beim Amt der Bgld. Landesregierung

Ist das Bindeglied zwischen Feuerwehr und Landesregierung und auf 5 Jahre bestellt. Entsprechende Qualifikationen sind einzuhalten

Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben - Trennung Behörde/Feuerwehr

 

Der bisher in vielen Gemeinden noch üblicherweise installierte Feuerwehrbeirat fällt ersatzlos.

 

§ 89 Übergangsbestimmungen

Bisher gültige Verordnungen und Vorschriften bleiben auch weiterhin rechtsgültig - bis zur Erlassung neuer Verordnungen

Die nach der geltenden Rechtslage ernannten Funktionsträger bleiben bis zur erstmaligen Wahl im Amt, wobei die bisherigen Feuerwehrinspektoren auf Landes- und Bezirksebene jeweils zu zweiten Kommandanten-Stellvertretern übergleitet werden.

Der erstmalige Wahldurchgang auf Feuerwehrebene findet 2021 statt. Auf Verbandsebene (Abschnitt, Bezirk, Land) wird 2022 erstmals gewählt. Im Übergangszeitraum vom Inkfratreten des  Gesetzes bis zur erstmaligen Durchführung der Wahlen erfolgt die Bestellung von Kommandanten und Stellvertretern weiterhin nach der bisher geltenden Rechtslage.

Am Sonntag, dem 13. Oktober 2019,  haben sich die „älteren“ Semester zu einer Gruppenübung getroffen. Kurz nach 8:00 Uhr morgens stand ein Nebengebäude in der Hauptstraße in „Brand“. Die Mannschaft des KLF installierte vom Strembach her eine Zubringleitung zum Tank, dessen Besatzung sich mit schwerem Atemschutz zur Personenrettung ausrüstete und anschließend die Bergung eines Traktors vornahm. Weiters wurde ein Außenangriff gestartet.

Eigenwillig war die Nutzung einer Kippmulde als Strahlrohrhalterung für den Außenangriff – bei Personalmangel eine äußerst raffinierte Lösung!

Der Hausherr lud nach erfolgreich absolvierter Übung zu einer kleinen Jause ein, welche gerne als „verspätetes“ Frühstück angenommen wurde.

Am Samstag, dem 12. Oktober 2019, wurden die Feuerwehren St. Michael, Gamischdorf und Schallendorf mittels Sirene zu einem Unfall gerufen. Aus bisher ungeklärter Ursache ist eine Person mit ihrem Fahrzeug von der B57, der Güssinger Bundesstraße abgekommen, hat sich überschlagen und ist dann schlußendlich im Graben wiederum auf den Rädern zum Stehen gekommen. Mittels hydraulischem Rettungssatz musste die eingeklemmte Fahrerin aus dem PKW befreit werden. Mit verletzungen unbestimmten Grades wurde sie anschließend dem Rettungsdienst zur weiteren Versorgung übergeben.

Das Unfallfahrzeug wurde nach Beendigung der Unfallaufnahme durch die Polizei mit dem Kran der Feuerwehr Stegersbach geborgen und gesichert abgestellt.

Für die Dauer der Arbeiten war die B57 im Unfallbereich gesperrt. Neben den drei Feuerwehren, die mit insgesamt 5 Fahrzeugen und 30 Mann vor Ort waren, waren auch das Rote Kreuz und die Polizei im Einsatz.

Die Weiße Fahne konnte am 12. Oktober 2019 in Eisenstadt beim Bewerb um das 7. Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Gold gehisst werden. An die 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem ganzen Bundesland absolvierten mit Bravour die zu meisternden Aufgaben. 18 davon kamen aus dem Bezirk Güssing - aus folgenden Feuerwehren: Güssing, Inzenhof, Steingraben, Dt. Tschantschendorf, Kulm, Gamischdorf und Stinatz.

Die für die Jugendarbeit im Bezirksfeuerwehrkommando Güssing zuständige Refaratsleiterin, HBI Martina  Grandits aus Stegersbach, war und ist sehr stolz auf "ihre" Jugendlichen, die mit Fleiß und Engagement auch künftig ihre Talente in der Feuerwehrarbeit einsetzen werden.
 

Landesfeuerwehrkommandant LBD Alois Kögl: „Wir sind besonders stolz auf diese große Teilnehmeranzahl. Mit dem Jugendleistungsabzeichen in Gold schließen die Feuerwehrjugendmitglieder ihre Ausbildung mit dem höchsten Abzeichen ab und sind somit perfekt für ihren Aktivdienst in der Feuerwehr vorbereitet. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle auch bei den rund 324 Jugendbetreuern der Feuerwehren im Burgenland, die rund 1.800 Feuerwehrjugendmitglieder betreuen und ihnen eine spannende und abwechslungsreiche Zeit in der Jugend ermöglich. Mit ihrer Arbeit stellen sie auch in Zukunft die Schlagkraft der Burgenländischen Feuerwehren sicher“, so der Landesfeuerwehrkommandant.

Im Rahmen der gemeinsamen Abschlussveranstaltung konnten Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz, Landesrätin Mag.a Astrid Eisenkopf, LAbg. Kulbobmann Geza Molnar und Landesfeuerwehrkommandant Ing. Alois Kögl den Jugendlichen die Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Gold überreichen.

Die TRMA1 dient der Einführung neuer Feuerwehrmitglieder (Aktive und Feuerwehrjugendmitglieder) in die eigene Feuerwehr. Die Inhalte der TRMA1 werden sowohl in der Feuerwehrjugend als auch im Aktivdienst vermittelt. Dies erfolgt in der eigenen Feuerwehr bzw. Feuerwehrjugend sowie im Bezirk oder Abschnitt. In einem örtlichen Teil werden die organisatorischen und rechtlichen Bedingungen für die Feuerwehrmitgliedschaft, die eigene Ausrüstung und die Geräte und Fahrzeuge der eigenen Feuerwehr vermittelt. In einem überörtlichen Teil erfolgt vor allem die Vermittlung der Gerätebedienung, der „Gruppe im Löscheinsatz“ sowie die Überprüfung aller Inhalte.

So lautet die Definition des Kursinhaltes. 38 Feuerwehrmitglieder aus dem gesamten Bezirk Güssing, Quereinsteiger wie auch Mitglieder der Feuerwehrjugend, nahmen an diesem 2-tägigen Basislehrgang teil. In der Theorie aber vor allem auch in der Praxis wurden die grundlegenden Aufgaben der Feuerwehr teils wiederholt, örtlicher Teil, teils neu vermittelt. Ein Dank gilt dem Ausbilderteam aber vor allem den Lehrgangsabsolventinnen und -absolventen, die diszipliniert und vor allem interessiert am Kurs teilnahmen.

Die Abschlußprüfung wurde von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern positiv absolviert - somit konnte die weiße Fahne gehisst werden - wir gratulieren herzlich!

Aus bisher ungeklärter Ursache stießen am 1. Oktober 2019, gegen 3:00 Uhr morgens, zwei Fahrzeuge im Bereich der Kreuzung B57 (Güssinger Bundesstraße) / Schoaderstraße zusammen. Mittels Rangierrollen wurden beide Fahrzeuge von der Fahrbahn entfernt und diese anschließend gereinigt. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand.